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Finanzielle Zuschüsse

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann - je nach Anforderung und den örtlichen Gegebenheiten - eine teure Angelegenheit werden. 

Da Treppenlifte leider nicht als Hilfsmittel anerkannt sind, beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht an der Finanzierung. Bei privaten Krankenkassen hängt eine Beteiligung von Ihrem individuellen Tarif ab. Ein Gespräch lohnt sich aber immer. 

 

Eine Unterstützung erhalten Sie aber bei folgenden Stellen: 

Pflegeversicherung
Nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI kann der Einbau eines Treppenliftes von der Pflegeversicherung mit bis zu 4.000,00 EUR bezuschusst werden. Wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung vorliegt, können Sie sich eine Verordnung von Ihrem Arzt sowie einen Kostenvoranschlag vom Hersteller des Treppenliftes holen. Beantragen Sie dann bei der Pflegeversicherung den „Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfeldes“. Der Antrag wird anschließend vom medizinischen Dienst geprüft. 

 

Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie den Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigen. Finanzamt Steuerpflichtige können - zumindest teilweise - die Kosten für den Kauf eines Treppenlifts in ihrer Steuererklärung ansetzen.


Sozialamt Agentur für Arbeit
Im Einzelfall kann auch ein Gespräch mit dem Sozialamt oder der Agentur für Arbeit zu einer Bezuschussung Ihres Treppenliftes führen. 

 

Mieter
Zum Schluss noch ein Hinweis für Mieter: Nach §554a Absatz 1 BGB kann ein Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, sofern sie für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang dazu erforderlich sind.Das bedeutet: der Vermieter darf Ihnen den Einbau eines Treppenlifts nicht verweigern. Die Kosten der Anschaffung sowie des Rückbaus nach Ihrem Auszug aus dem gemieteten Objekt gehen aber zu Ihren Lasten.

 

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KfW ändert Bedingungen für die Förderung

Seit dem 19.11.15 unterstützt die KfW, die förderfähigen Anschaffungskosten für Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen zur Barrierereduzierung mit 10%.Die Fördersumme beläuft sich auf maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Wichtig ist, dass der Zuschuss vor dem Kauf des Treppenliftes beantragt wird. Förderfähig sind Eigentümer, Mieter (bei Zustimmung des Vermieters) und Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen. Eine Kombination geförderter barrierereduzierender Maßnahmen aus diesem Programme mit der Förderung der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung ist nicht mehr möglich.

Es besteht zudem die Möglichkeit der Finanzierung eines Treppenliftes. Durch das Förderprogramm "159 - Altersgerechtes Umbauen" bietet die KfW eine zinsgünstige Finanzierung barrierereduzierender Maßnahmen, wie zum Beispiel das Überwinden von Treppen und Stufen an. Anspruch auf die Finanzierung haben Eigentümer, Vermieter und Mieter (bei Zustimmung des Vermieters). Bei einem effektiven Zinssatz ab 0,75 % p.a. kann die Anschaffung eines Treppenliftes zu 100 % finanziert werden.

Pflegekosten-Zuschuss - Bis zu 4.000 Euro vom Staat


Eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit der Finanzierung bietet die zum 01.01.2015 erhöhte Fördersumme für Pflegehilfsmittel, wie Treppenlifte, durch das neue Pflegestärkungsgesetz der Pflegeversicherung. Antragssteller erhalten nun bis zu 4.000 Euro anstelle der vorher üblichen 2.557 Euro. Ehepaare erwarten sogar bis zu 8.000 Euro. Für Sie ein guter Anreiz, das Eigenheim altersgerecht und barrierefrei zu gestalten, da die Fördersumme sehr groß ist.

Wir bieten unseren Kunden Service durch Informationen bezüglich Fördermöglichkeiten und unterstützen damit die Entscheidung für einen Treppenlift.

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