Informationen zu finanziellen Zuschüssen

Die Anschaffung eines Treppenlifts kann - je nach Anforderung und den örtlichen Gegebenheiten - eine teure Angelegenheit werden.

Da Treppenlifte leider nicht als Hilfsmittel anerkannt sind, beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nicht an der Finanzierung. Bei privaten Krankenkassen hängt eine Beteiligung von Ihrem individuellen Tarif ab. Ein Gespräch lohnt sich aber immer.


Eine Unterstützung erhalten Sie aber bei folgenden Stellen:

Pflegeversicherung

Nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI kann der Einbau eines Treppenliftes von der Pflegeversicherung mit bis zu 2.557,00 EUR bezuschusst werden. Wenn eine Einstufung in der Pflegeversicherung vorliegt, können Sie sich eine Verordnung von Ihrem Arzt sowie einen Kostenvoranschlag vom Hersteller des Treppenliftes holen. Beantragen Sie dann bei der Pflegeversicherung den „Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfeldes“. Der Antrag wird anschließend vom medizinischen Dienst geprüft.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie den Treppenlift aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigen.

Finanzamt

Steuerpflichtige können - zumindest teilweise - die Kosten für den Kauf eines Treppenlifts in ihrer Steuererklärung ansetzen.

Sozialamt, Agentur für Arbeit

Im Einzelfall kann auch ein Gespräch mit dem Sozialamt oder der Agentur für Arbeit zu einer Bezuschussung Ihres Treppenliftes führen.

Mieter

Zum Schluss noch ein Hinweis für Mieter: Nach §554a Absatz 1 BGB kann ein Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, sofern sie für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang dazu erforderlich sind.

Das bedeutet: der Vermieter darf Ihnen den Einbau eines Treppenlifts nicht verweigern. Die Kosten der Anschaffung sowie des Rückbaus nach Ihrem Auszug aus dem gemieteten Objekt gehen aber zu Ihren Lasten.